Volksschule Ahorntal

Fragen zum Schulalltag

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Auf dieser Seite möchten wir Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Schulalltag geben:

Wie viel Unterrichtsstunden hat mein Kind?
Krankheit des Schulkindes
Schulunfall
Kopfläuse
Sportunterricht
Hitzefrei
Orientierungs- und Vergleichsarbeiten 
Übertritt an weiterführende Schulen

Zusätzliche Tipps und Hilfen zum Thema Schule, Lernen und Erziehung finden Sie auf unserer Beratungsseite.

Wie viele Unterrichtsstunden hat mein Kind?

Gemäß der amtlichen Stundentafel für bayerische Grundschulen haben die Kinder wöchentlich folgende verpflichtende Unterrichtsstunden:

Fach 1.Klasse 2.Klasse 3.Klasse 4.Klasse
Religion / Ethik
2
2
3
3
Englisch

grundlegender

Unterricht

16

grundlegender

Unterricht

16

2
2
Deutsch
6
6
Mathematik
5
5
Heimat-u.Sachunterricht
3
4
Musikerziehung
2
2
Kunsterziehung
1
1
Werken/Textiles Gestalten
1
2
2
2
Sporterziehung
2
3
3
3
Förderunterricht
2
1
1
1
gesamt
23 Std.
24 Std.
28 Std.
29 Std.

Zusätzlich können freiwillige Arbeitsgemeinschaften angeboten werden.

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Krankheit des Schulkindes:
Am ersten Krankheitstag: Anruf im Sekretariat zwischen 7.30 und 8.00 Uhr (09202-445).
Am zweiten Krankheitstag: Schriftliche Entschuldigung der Klassenlehrkraft zukommen lassen, voraussichtliche Krankheitsdauer bitte angeben.
Bei längerer Erkrankung: Ärztliches Attest der Schule vorlegen. Bitte Kontakt zum Klassenlehrer aufnehmen.
Je nach Dauer und Schwere der Krankheit sollte Ihr Kind die Hausaufgaben erledigen (keine Pflicht!). Sprechen Sie die Klassenkameraden an, damit sie Arbeitsblätter, Hausaufgaben usw. vorbeibringen.

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Schulunfall:
Ihr Kind hatte einen Schulunfall, wenn es sich während der Unterrichtszeit, der Pausen, auf dem Schulweg oder während einer anderen schulischen Veranstaltung (Wandertag, Schullandheimaufenthalt, Schulfest etc.) eine körperliche Verletzung zuzog, die einen Arzt- oder Krankenhausbesuch notwendig machte.
Die Arztkosten nach einem Schulunfall trägt die Gemeindeunfallversicherung.
Der Arzt rechnet direkt mit dieser Versicherung ab, wenn Sie ihm mitteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Die Klassenlehrkraft muss einen Unfallbericht verfassen, der an die Gemeindeunfallversicherung weitergeleitet wird. Dazu muss sie wissen, welcher Arzt (oder Krankenhaus) aufgesucht wurde.
Deshalb bitte nach einem Arztbesuch infolge eines Schulunfalles dringend mit der Lehrkraft oder dem Sekretariat der Schule Kontakt aufnehmen!

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Kopfläuse:
Sie stellen fest, dass Ihr Kind Kopfläuse hat. Bleiben Sie ruhig! Kopfläuse sind nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen und schon gar keine Schande. Nur behalten sollte man sie nicht.
Gehen Sie mit Ihrem Kind am besten zum Hausarzt! Es ist zu empfehlen, alle Familienmitglieder zu untersuchen und im Freundeskreis des Kindes Bescheid zu geben.
Nach korrekter Behandlung mit einem Läusemittel aus der Apotheke (keine Hausmittel!) können die Kinder die Schule ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Führen Sie aber dennoch regelmäßige Kontrolluntersuchungen durch!
Ein ärztliches Attest kann bei binnen 4 Wochen wiederholtem Kopflausbefall von der Schule verlangt werden.
WICHTIG: Bei Läusebefall sind Sie zu einer unverzüglichen Mitteilung an die Schule verpflichtet!
Ausführliches Infomaterial zum download unter: www.bzga.de

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Sportunterricht:
Am Sporttag nicht vergessen: Turnbeutel mit angemessener Sportkleidung (Kinder, die ihre Sportsachen vergessen haben, müssen leider zuschauen.)
Wichtig: Nur Hallenturnschuhe mit hellen Sohlen kaufen!
Nur für Schulanfänger: Turnschuhe mit Klettverschlüssen sind vorteilhaft.
Uhren und Schmuck bleiben am "Sporttag" am besten gleich zu Hause. Sie dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden (Unfallgefahr!)
In der 3. und 4. Klasse wird an unserer Schule alle zwei Wochen in der Doppelstunde Schwimmunterricht erteilt. (Ungerade Woche = 3. Klasse, gerade Woche = 4. Klasse). Bitte Badesachen nicht vergessen: Badehose oder -anzug, Handtuch, Duschgel, evtl. Haarfön.

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Hitzefrei:
Hitzefrei kann von der Schulleitung erteilt werden, wenn die Temperaturen in den Klassenzimmern ein zielgerichtetes, konzentriertes Lernen nicht mehr zulassen.
Dabei muss nicht unbedingt eine Absprache mit benachbarten Schulen getroffen werden, die z.T. anderen baulichen und organisatorischen Bedingungen (z.B. Schulbusverkehr…) unterliegen.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind trotz Hitzefrei generell in der Schule bleibt, teilen Sie dies der Schule mit. Ihr Kind wird dann bis zum planmäßigen Unterrichtsende betreut.
Falls dies nur an bestimmten Tagen der Fall sein soll, genügt es, wenn Ihr Kind die Lehrkraft entsprechend informiert.

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Orientierungs- und Vergleichsarbeiten:
Orientierungsarbeiten für die Schüler der 2. Klasse sind in ganz Bayern einheitlich gestellte Lernzielkontrollen. Sie werden nicht von Lehrern unserer Schule erstellt, sondern vom Kultusministerium. Auch der Zeitpunkt wird für alle bayerischen Grundschulen vom Ministerium festgelegt.  Diese Orientierungsarbeiten werden grundsätzlich nicht benotet und nicht zurückgegeben! Die Klassenlehrkraft bespricht mit Ihnen auf Wunsch die Ergebnisse Ihres Kindes und berät Sie im Hinblick auf weitere Maßnahmen. 
Ab dem Schuljahr 2007/08 werden die bisherigen Orientierungsarbeiten für die 3. Klasse durch das Projekt VERA (Vergleichsarbeiten in der Grundschule) ersetzt. Das Projekt VERA ist eine flächendeckende Lernstandserhebung, die in den teilnehmenden Bundesländern in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt wird. Nähere Informationen im Internet unter www.uni-landau.de/vera/

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Übertritt an weiterführende Schulen:
Ab dem Schuljahr 2008/09 bekommen alle Schüler der 4. Klasse ein Übertrittszeugnis.
Eine Übersicht über die Gesamtkonzeption des Übertrittsverfahrens finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Beratungsseite zur Schulwahl.

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